Re: Beugehaft vs. Passwort? - Urheberrecht: Weniger kopieren, mehr zah…

passwortch sind insbesondere solche Fälle, in denen die Verfahren gegen
> (relativ geringe) Geldbußen eingestellt wurden, ohne das es zum
> eigentlichen Urteil kommt.
ist das dann eigentlich rechtens? Kann man da nicht auf Herausgabe
der Hardware klagen? Schliesslich besteht kein Grund mehr, die HW
einzubehalten?
Ich mein, sonst kann ja jeder behaupten: Der hat illegales Zeugs auf
dem Rechner. Bullerei kommt, beschlagnahmt und man sieht die Hardware
trotz Unschuld nie wieder. Also dass das rechtens sein soll, kann ich
mir beim besten Willen nicht vorstellen. Damit würde man ja ggf. auch
Unschuldige bestrafen.
> Genau deshalb würde ich alles dransetzen, das die Jungs von der
> Polizei alles zu sehen bekommen, was sie wollen, damit sie so schnell
> wie möglioh ihren abschliessenden Bericht verfassen können!
Die kriegen alles zu sehen, was sie wollen. Nur muss man sie ja nicht
mit der Nase drauf stossen, dass da ggf. noch mehr ist, als sie
vermuten. *g*
afaik.

Juli 17th, 2008 - Posted in Allgemein | |

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